AGB
1. Vertragsabschluß
2. Preise
Alle Preise sind netto Preise, ohne ges. MwSt., ohne Verpackung und ab Lager. Festpreise müssen von uns schriftlich und ausdrücklich bestätigt werden.
3. Zahlung
Unsere Rechnungen sind soweit nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Maschinen und Werkzeug über einen Warenwert von 3.000,00 EUR (sofern keine anderen Bedingungen vereinbart sind), gilt folgende Regelung 1/3 Anzahlung bei Auftragsbestätigung, 1/3 bei Versandbereitschaft, Restzahlung bei Lieferung fällig.
Sämtliche Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind Verzugszinsen von 6 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskont,
sowie Mahngebühren von 9,50 EUR pro Mahnung zu entrichten.
Montage- und Dienstleistungsrechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrecht stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Auftraggebers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung, die Weiterverarbeitung und die Wegschaffung der gelieferten Waren untersagen. Diese Maßnahmen stellen keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
4. Lieferungen
5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren und Vermessungsprotokolle (Urheberrecht) bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen. Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen. Wird die Vorbehaltsware be- oder verarbeitet, so sind wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB anzusehen, ohne dass dies uns verpflichtet. Die Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Vereinbarung. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so übertragt der Auftraggeber uns bereits jetzt die Ihm zustehenden Rechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfange des Rechnungswerts der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Diese Miteigentumsrechte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware im obigen Sinne. Der Auftraggeber ist zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware als Verkauf zu seinen normalen Geschäftsbedingungen nicht berechtigt. Die Forderung des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dient in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von dem Zugriff dritter Personen auf die Vorbehaltsware zu unterrichten und uns alle zur Geltendmachung unserer Ansprüche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
6. Versand
7. Konstruktionsunterlagen
8. Montage
9. Gewährleistung
Für Mängel der Ware und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir ausschließlich nach den folgenden Vereinbarungen Gewähr:
- Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 5 Tagen seit Ablieferung, schriftlich zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
- Wir leisten ein halbes Jahr Gewähr, gerechnet vom Tage der Auslieferung an. Verzögert sich die Auslieferung oder Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so erlischt die Haftung spätestens neun Monate nach Versandbereitschaft.
- Gibt uns der Auftraggeber nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem gerügten Mangel zu überzeugen, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
- Für Lieferteile, die infolge Beschaffenheit oder Verwendung oder die infolge natürlicher Abnutzung oder fehlerhafter Behandlung einem Vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch, soweit Beistellungen des Auftraggebers oder von uns nicht zu beeinflussende Umstände am Aufstellungsort die von uns gelieferte Ware negativ beeinflussen. Beschädigungen durch fehlerhaften Anschluss oder Betrieb gehen ebenfalls nicht zu unseren Lasten.
- Soweit wir Fremderzeugnisse liefern und versenden, beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Gewährleistung des Lieferanten, soweit dieser nach Umfang und Dauer uns gegenüber haftet.
- Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge sind wir berechtigt, eine Nachbesserung vorzunehmen. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung kann der Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche auf Wandelung oder Minderung geltend machen.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hätten.
10. Vermessungen
und mit neuester Laser bzw. 3D digital Technik, gemäß § 611 BGB als Dienstvertrag durchgeführt.
Auf hinterlegte bzw. vorgegebene Solldaten (Radarsensoren, Pkw – Chassis, etc.) übernehmen wir keinerlei Gewähr.
Die Werte werden in einem Vermessungsprotokoll dokumentiert und beziehen sich auf die jetzige „momentane“ Vermessungs – Situation.
Werden Fahrzeuge danach bewegt, können sich die gemessen Werte verändern (Ladung, Lagerspiel, Anstoß an Bordstein, Auf – und Absetzten mit Hebebühne, etc.) deshalb übernehmen wir keinerlei Gewähr.
Eine Erstattung der Vermessungskosten ist nicht möglich.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir grob fahrlässig gehandelt hätten.
11. Datenschutz
Mit ihrer Bestellung willigen Sie ein, dass wir Ihre Daten speichern dürfen. Ihre Daten sind in unserer EDV gesichert und werden nicht an Dritte weitergeben.
Ihnen stehem grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung , Datenübertragung, Widerruf und Widerspruch zu.
Gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzverordnung(DESGVO), Bundesdatenschutzgesetztes verpflichten wir uns zu einem umfassenden Schutz der persönlichen Daten des Kunden
12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz unseres Unternehmens.
Der Gerichtsstand nach § 38 ZPO ist ausschließlich der Sitz unseres Unternehmens.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Auftraggeber gilt deutsches Recht.
Stand 01-2017

Wir sind Ihr starker Partner
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